Ein Ziel bei der Wohnungssuche ist es, keine Maklerprovision für neuen Wohnraum zahlen zu müssen. Die Provision, ebenfalls auch als Courtage bezeichnet, ist die zu entrichtende Zahlung an einen Makler bei Vermittlung oder Abschluss eines Mietvertrages. Im Durchschnitt ist der Betrag von 2 monatlichen Kaltmieten üblich, die der angehende Mieter zu zahlen hat. Um Anspruch auf die Provision zu haben, muss das Handeln eines Maklers den Abschluss eines Mietvertrages verursacht haben, sei es durch die Mitteilung einer Adresse für eine zu vermietende Wohnung oder aber durch einen direkten Besichtigungstermin mit dem Makler und dem angehenden Mieter. Wohnungsanzeigen mit dem Vermerk "provisionsfrei" sind direkt von einem privaten Vermieter geschaltet worden. Ein eventueller Vertragsabschluss ist somit nicht mit einer Forderung nach Provision verbunden. Das Honorar eines Maklers steht einem Vermieter nicht zu.